Um Ihre Belastung durch die Einsatz- und Ausbildungsfreistellung etwas abzufedern, möchten wir Sie über Ihre Rechte informieren.
Denn trotz Freistellung der Einsatzkraft muss der Lohn so weiter gezahlt werden, als würde die Einsatzkraft normal arbeiten ohne bei der Feuerwehr ihrer Einsatz- oder Ausbildungsverpflichtung nachzukommen.
Diese Kosten sind Ihnen gegenüber voll erstattungsfähig!
Dazu reichen Sie einfachen einen Antrag bei der Stadtverwaltung Colditz ein. Darin werden der Name der Einsatzkraft und die Lohnausfallstunden mit dem entsprechenden Stundenlohn sowie Ihre Bankverbindung vermerkt. Sobald alle Einsatzberichte aller beteiligten Ortswehren vorliegen, werden Ihre Anträge bearbeitet und die Lohnersatzkosten an Sie überwiesen.
Hier finden Sie den Antrag zum Download --> "Antrag auf Lohnkostenentschädigung" |